Sicherheitskennzeichen

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Flaschen leer
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SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Außer Betrieb
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SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Für Ordnung und Sauberkeit ist jeder verantwortlich!
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SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Der Aufenthalt im Drehkreis des Kranes ist während des Betriebes verboten.
Der Aufenthalt im Drehkreis des Kranes ist während des Betriebes verboten.
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Trennschalter für Kran
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SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Vorsicht Absturzgefahr
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KRAN NOT AUS ->
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Betriebsvorschriften für Krane (BGV D6)
Betriebsvorschriften für Krane (BGV D6)
SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Tragkraft ?.. KG
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SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Tragfähigkeit ?.. KG
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Nutzlast ?.. Kg/m²
Nutzlast ?.. Kg/m²
SCHNÜRLE industries gmbh SCHNÜRLE industries gmbh
Aufzug im Brandfall nicht benutzen
Aufzug im Brandfall nicht benutzen
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Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung von Staplern
Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung von Staplern
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Nicht unter oder auf angehobene Gabel treten
Nicht unter oder auf angehobene Gabel treten
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Nicht unter angehobene Lasten treten
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Nicht einschalten! Reparaturarbeiten
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Grundplakette für flüssiggasbetriebene Gabelstapler
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Aufenthalt im Schwenkbereich verboten!
Aufenthalt im Schwenkbereich verboten!
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Der Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers ist verboten! Lebensgefahr!
Der Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers ist verboten! Lebensgefahr!
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Gefahr durch Kran, unbefugter Aufstieg verboten ! Berechtigte zuvor Kranführer verständigen
Gefahr durch Kran, unbefugter Aufstieg verboten ! Berechtigte zuvor Kranführer verständigen
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Allgemeine Informationen zu Sicherheitskennzeichen

Um einen Betrieb hinreichend auszustatten, müssen die Auflagen der Arbeitssicherheit zum Schutz der Arbeitnehmer (z.B. durch Industrieschilder und Sicherheitskennzeichen) eingehalten werden. Der Arbeitsschutz wird durch die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes insb. die Arbeitsstättenregel A1.3bestimmt. Durch die Arbeitsstättenregel A1.3 übernimmt der staatliche Arbeitsschutz die Regelung der Sicherheitskennzeichnung und integriert gleichzeitig die neusten normativen Vorgaben aus DIN EN ISO 7010 und DIN 4066. Somit ist die ASR A1.3 maßgeblich für alle Neuausrüstungen. Auch die Betriebssicherheit, ein Handlungskatalog aus 24 Paragraphen, der darstellt, wie der sichere und störungsfreie Ablauf in einem Betrieb gewährleistet werden kann, ist immer wieder ein bestimmendes Thema, wenn es um die Ausstattung von Betrieben geht. Neben dem geeigneten Inventar und der richtigen Schutzkleidung, ist nicht zuletzt der Aspekt der Beschilderung z.B. von Fluchtwegen langnachleuchtenden Flucht- und Rettungszeichen zu betrachten.

Sicherheitskennzeichen sind maßgeblich von Nöten, um die Gesundheit und Unversehrtheit der Mitarbeiter, als auch Besuchern oder anderen Personengruppen zu schützen. Vorteilhaft gestaltet sind sie, wenn sie ohne große Erläuterung verstanden werden können. Eine klare Symbolik trägt dazu bei. Diese klare Botschaft lassen eine Auswahl von Sicherheitsschildern vermissen, weshalb es sich vor dem Kauf anbietet, die unterschiedlichen Varianten von Schildern zu prüfen. Es gibt eine große Auswahl, die man an dieser Stelle nutzen sollte, um die richtigen Schilder zu finden. Maßgeblich hierbei sind die o.g. ASR A1.3 sowie die DIN EN ISO 7010.

Welches Material eignet sich am besten für Sicherheitskennzeichen?

Sicherheitsschilder werden generell in drei unterschiedlichen Materialien angeboten: Aluminium, Kunststoff, und selbstklebender PVC-Folie. Je nach Verwendungsort kann auf eine der Materialien für die Beschilderung zurückgegriffen werden. Wir bieten Ihnen aufgrund der vielen Vorteile, Schilder aus Aluminium, die mannigfaltig, im Außen- und Innenbereich, einsetzbar sind:

  • Sie haben ein geringes Gewicht.
  • Sie weisen eine Beständigkeit gegenüber unterschiedlichen Temperaturen auf.
  • Sie sind robust.
  • Sie sind langlebig.
  • Sie verfügen über eine gute Stabilität.

Welche Schilder zählen zu Sicherheitskennzeichen?

Hinweisschilder
Hinweisschilder sollen auf Gefahren oder ein Risiko hinweisen. So gehören auch Warnschilder, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen zu den Hinweisschildern.

Verbotsschilder/ Verbotszeichen
Das klassische Verbotsschild oder Verbotszeichen zeichnet sich durch die runde Form, den roten Kreis und den roten Querbalken durch die Mitte des Schildes aus. In Betrieben kommen zum Beispiel Verbotsschilder zum Einsatz, die besagen, dass unbefugte Personen bestimmte Areale nicht betreten sollten oder dass Personen mit bestimmten Merkmalen (wie Herzschrittmachern) ausgezeichnete Bereiche meiden sollten. Auch das „Nicht schalten“-Schild ist für viele Betriebe unerlässlich, um z.B. das Einschalten von Maschinen zu untersagen, so lange diese gewartet werden.

Warnschilder
Warnschilder weisen, zumeist mit unmissverständlichen bzw. aussagekräftigen Symbolen, auf Gefahren hin. Häufig sind sie von einer gelb-schwarzen Farbgebung geprägt.

Gebotsschilder
Das Gebotsschild zählt zu den Industrieschildern und soll Personen auf ein Verhalten hinweisen, dass erwünscht wird und zum Beispiel auf Gefahren aufmerksam machen oder die Anzahl von Unfällen reduzieren. Sie empfehlen eher, als das sie verbieten. In diesem Punkt unterscheidet sich die Aussage zwischen Gebotsschildern und Verbotsschildern, was sich auch in der unterschiedlichen Farbgebung ausdrückt: Während Verbotsschilder warnend rot gestaltet sind, ist das Gebotsschild in blau gehalten.